Kursanerkennung
Allgemein
Leistungspunkte, die außerhalb der TUM im Ausland und in Deutschland erworben wurden, können im Rahmen von §6 ADPO und §16 APSO anerkannt werden.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen ist, dass keine wesentlichen Unterschiede in den erworbenen Kompetenzen (Lernergebnissen) hinsichtlich der Fähigkeiten oder Kenntnisse bestehen, die durch einen Kurs an einer anderen akademischen Einrichtung erworben wurden, d. h., dass die Leistungen in Bezug auf Inhalt und Niveau gleichwertig sind.
Wenn Sie an der TUM School of Management eingeschrieben sind und eine Anrechnung von Studienleistungen für einen Kurs unseres Lehrstuhls beantragen möchten, nutzen Sie bitte die digitale Plattform PIM. Die Plattform für inter*nationale Anrechnung von Studienleistungen (PIM) bietet einen digitalisierten Prozess für alle Arten der Anrechnung von Studienleistungen. Das bedeutet, dass Sie diese Plattform für alle Arten der Anrechnung nutzen können (z. B. für die Anrechnung von Studienleistungen aus früheren akademischen Leistungen oder nach einem Auslandsaufenthalt). Weitere Informationen und eine Anleitung zur Einreichung des Antrags finden Sie auf der Website der TUM MGT im Download-Center. Bitte beachten Sie auch den allgemeinen Anerkennungsprozess und die Voraussetzungen, die für eine Anerkennung von Studienleistungen erfüllt sein müssen.
Kontakt
Für Studierende der TUM School of Management: Bei weiteren allgemeinen Fragen zur Anerkennung wenden Sie sich bitte an recognition@mgt.tum.de
Bitte informieren Sie sich bei Ihren Studiengangsberatern oder dem Prüfungsausschuss über den Ablauf und die notwendigen Informationen für Kursanerkennungen.
Kontakt
Wenden Sie sich bitte an Ihren Studiengangsberater